EINSTELLUNG
Vorwurf: Betrug (§ 263 StGB)
Dem Mandanten wurde gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Durch unsere Beweisanträge konnten wir den Vorsatz widerlegen. Das Verfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt.
FREISPRUCH
Vorwurf: Körperverletzung
In einer Notwehrsituation handelte der Mandant zum Selbstschutz. Vor Gericht konnten wir die Notwehrlage zweifelsfrei beweisen. Freispruch 1. Klasse.
BEWÄHRUNG
Vorwurf: BtM-Handel
Trotz erdrückender Beweislage und nicht geringer Menge konnten wir durch eine Therapieauflage eine Haftstrafe abwenden und eine Bewährungsstrafe erzielen.